Da z.B. beim Gießen des Gartens Wasser benutzt wird, das aber nicht über den Kanal entsorgt wird, weil es ja im Garten versickert, kann man mit einem Antrag dieses "Gartenwasser" mittels Zähler messen und bei der Kanalabrechnung in Abzug bringen. Nachfolgend finden Sie sowohl das Antragsformular für einen Gartenwasserzähler wie auch die jährliche Verbrauchsmeldung des angefallenen Gartenwassers.