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Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen | Online: https://www.vgem-sob.de/
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Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Yvonne Koch | 08252 8951-13 | A04 | |
Julia Kraus | 08252 8951-16 | A02 |